Die Teilnehmerzahl beim Kids - Paintball beträgt zur Zeit mindestens 6 Personen und maximal 14.
Aktuell ist Kids - Paintball ab 12 Jahren erlaubt. Personen von 12 bis 18 Jahren müssen eine schriftliche Einverständniserklärung (siehe Anhang) der Eltern mitbringen. Kinder bis 16 Jahre müssen zusätzlich von mindestens einer volljährigen Aufsichtsperson (also zum Beispiel einem/r Erziehungsberechtigten) begleitet werden. Diese Person betreut die Kinder während ihres Aufenthalts in unserer Paintball Area. Die Aufsichtsperson ist für das Verhalten der Kinder haftbar.
Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 6 Personen und maximal 25. Bei Gruppen unter 10 Personen ist es gegebenfalls auch möglich, dass noch weitere
Mitspieler bzw. eine andere Kleingruppe dazustoßt. Maximal können 18 - 20 Personen gleichzeitig spielen.
Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 16 Jahre. Spieler zwischen 16 und 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen und eine Haftungsverzichtserklärung unterzeichnen. Spieler über 18 Jahren müssen nur eine Haftungsverzichtserklärung unterzeichnen.
Vor Spielbeginn müssen alle Teilnehmer eine Haftungsverzichterklärung unterschreiben welche folgende Punkte umfasst:
- Der Teilnehmer muss körperlich fit und gesund sein.
- Der Teilnehmer darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.
- Bei mutwilliger Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen haftet der
Teilnehmer (Reparatur bzw. Materialkosten werden laut gültiger Preisliste dem Verursacher in Rechnung gestellt).
- Den Anweisungen des Spielleiters sowie der Platzordnung ist
unbedingt Folge zu leisten. Bei bewusstem Missachten erfolgt ein sofortiger
Ausschluss von der Veranstaltung!
-Für Personen- und Sachschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung! Die
Teilnahme erfolgt somit ausschließlich auf eigene Gefahr.
-Paintball ist ein Abenteuersport. Sie akzeptieren persönlich alle Risiken und
übernehmen die Haftung, die mit der Ausübung dieses Sportes verbunden sind.
-Außerhalb des Spielfeldes (Aufenthaltsbereich) muss der Markierer mechanisch und mit einem Laufsocken gesichert sein! Für Spieler mit eigener Ausrüstung gilt die gleiche Vorschrift!
-Außerhalb des Spielfeldes (Aufenthaltsbereich) ist das Benutzen des Markierers verboten!
-Im Spielfeldbereich muss immer eine Schutzmaske getragen werden
bzw. darf die Schutzmaske nie abgenommen werden.
-Wird ein Spieler getroffen, hebt er seine Hand bzw. seinen Markierer und verlässt sofort das
Spielfeld! Bei technischen Problemen oder sonstigen Gründen gilt die gleiche Vorgehensweise. Die Schutzmaske darf dabei nie abgenommen werden!
-Beim Markieren von Spielern muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern eingehalten werden.
-Die Verleihausrüstung muss sorgfältig behandelt werden. Bei mutwilliger Beschädigung oder Verlust
haftet der Teilnehmer!
-Es ist nicht gestattet die Umwelt zu verschmutzen! Im Aufenthaltsbereich sind Mülleimer, welche auch
zu benützen sind!
-Den Anweisungen des Spielleiters, sowie der Platzordnung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei bewusstem Missachten erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung!